Beitragsordnung der Kolpingsfamilie Grefrath ab 01.01.2023

Änderung der Beitragsordnung notwendig wegen Beschlüssen der Bundesversammlung

Bei der Bundesversammlung 2021 des Kolpingwerkes Deutschland wurde eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen. Diese sieht unter anderem einen reduzierten Beitrag für Mitglieder bis einschließlich 26 Jahren, die sich zumeist in Ausbildung oder Studium befinden, und einen Sozialbeitrag für wirtschaftlich bedürftige Mitglieder vor. Die neue Beitragsordnung machte eine Anpassung der Beitragsordnung der jeweiligen Kolpingsfamilie notwendig.

Beschluss der Kolpingsfamilie Grefrath zu den Ortsbeiträgen

Der Beschlussvorschlag nimmt auf die Mustersatzung für Kolpingsfamilien Bezug. Die Kolpingsfamilie Grefrath hat in ihrer Mitgliedversammlung am 19.11.2022 über die Höhe der Ortsbeiträge entscheiden. Ab dem 01.01.2023 gliedert sich der jährliche Mitgliedsbeitrag wie folgt:

Das Kolpingwerk Deutschland und die Kolpingsfamilie Grefrath verzichtet damit bei Kinder und Jugendlichen in häuslicher Gemeinschaft (ehemals „Familienbeitrag“) fast vollständig auf eigene Beiträge. Ein Jahresbeitrag von 1 Euro ist eher als symbolischer Akt der Zugehörigkeit zu verstehen.

Auch Einzelmitglieder bis 17 Jahren sind mit einem Jahresbeitrag von 20 Euro sehr günstig Mitglied. Lediglich 8 Euro verbleiben in der Kolpingsfamilie Grefrath für örtliche Aktivitäten.

Im Gegenzug sind die Beiträge für Erwachsene moderat angehoben worden.

Der neue Sozialbeitrag

Neu ist künftig der Sozialbeitrag, der ab 18 Jahren gewährt werden kann. Für den Sozialbeitrag gelten bundesweit einheitliche Kriterien. Er kann gewährt werden, wenn eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt auf Basis eines Leistungsbescheids 

  • ALG II (Arbeitslosengeld II) nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), 
  • der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) oder 
  • über Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)   

Wie bisher gilt, dass eine Mitgliedschaft in der Kolpingsfamilie Grefrath nicht an finanziellen Fragen scheitert. Ganz im Gegenteil können wir pragmatische und vertrauliche Lösungen finden, wenn die finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind. Bitte sprecht hierzu vertraulich ein Vorstandsmitglied an.

Veränderungen im Verfahren

Der Mitgliedsbeitrag wird künftig jährlich zum Jahresanfang und nicht mehr vierteljährlich per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Maßgeblich für die Berechnung des Mitgliedsbeitrags ist die Beitragsstufe am 01.01. des jeweiligen Jahres. Neumitglieder, die nach dem 01.01. des Jahres aufgenommen werden, zahlen erst ab dem folgenden Jahr ihren Mitgliedsbeitrag. Im Gegenzug erfolgt bei Austritt / Tod im laufenden Jahr keine Erstattung des Mitgliedsbeitrags.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich (Brief, E-Mail) mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende bei dem/der Kassierer/in möglich.

Erstmaliger Beitragseinzug im Januar 2023.

Die neue Beitragsordnung macht umfangreiche Änderungen im bisherigen Grefrather Beitragsmodell notwendig. So werden künftig alle Mitglied mit einzelnen Beiträgen, Bankverbindungen etc. hinterlegt. Bisher waren Familien z.B. über einen Beitragszahler abgedeckt. Mit dieser Umstellung können Fehler passieren. Bitte sprecht daher den Kassierer an, wenn Ihr Unstimmigkeiten entdeckt oder einfach Fragen haben.

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