Beitragsrechnungen für Steuererklärungen 2022/2023

Viele von Euch machen den Kolpingbeitrag im Rahmen der Steuererklärung geltend. Der Kolpingbeitrag setzt sich bekanntlich aus drei Elementen zusammen:

  • Ortsbeitrag (bleibt in Grefrath)
  • Verbandsbeitrag (geht nach „Köln“)
  • Zustiftungsbetrag (geht in die Kolpingstiftung).

In der Vergangenheit wurden Euch vom Kolpingwerk Deutschland zwei Bestätigungen ausgestellt, die als Bescheinigungen für das Finanzamt
dienten:

  • „Sammelbestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts“
  • „Sammelbestätigung  über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen“

Der Ortsbeitrag konnte bei der Steuererklärung nicht eingetragen werden.

Nun hat das Kolpingwerk Deutschland stattdessen eine „Beitragsrechnung“ erstellt, die zudem mit „KF Grefrath“ überschrieben ist und unsere Anschrift enthält. Das Schreiben erweckt also den Eindruck, als ob es durch uns erstellt wurde und den gesamten Kolpingbeitrag umfassen könnte. Dies ist nicht der Fall. Daher sind wie in den Vorjahren nur die beiden Zahlungen ausgewiesen, die nach Köln gehen, der in Grefrath verbleibende Ortsbeitrag ist nicht ausgewiesen. Wir sind mit Köln im Austausch und haben gebeten, das Verfahren für 2024 zu verbessern.

Sollen die Beiträge 2023 bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, so dienen diese Rechnung und den Kontoauszug als Beleg. Achtet dabei darauf, dass ihr nur den Rechnungsbetrag  in die Steuererklärung eintragt, da der Ortsanteil nicht geltend gemacht werden kann.

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