Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht an allererster Stelle
Wir wollen Kindern und Jugendlichen sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten, sie mit christlichen Glaubenstradition vertraut machen, an die Wertvorstellungen Adolph Kolpings heranführen und so zu einem sozialverantwortlichen Denken und Handeln befähigen. Die Arbeit und das Miteinander in den Gruppen soll den Kindern und Jugendlichen eine Hilfe bei Ihrem Älter- und Erwachsenwerden sein.
Das Denken und Tun der Kinder und Jugendlichen soll Spaß machen, sie sollen gerne zu den Gruppenstunden und sonstigen Veranstaltungen der Kolpingjugend bzw. der Kolpingsfamilie kommen.
Hierbei steht der Schutz des Kindeswohl immer an allererster Stelle. Daher haben wir verschiedene Maßnahmen vereinbart, die dies sicherstellen helfen sollen.
Einsichtnahme in Führungszeugnisse
Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz soll das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern. Mit diesem Gesetz wurde u.a. geregelt, dass die Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Kolpingsfamilie, Sportvereine, usw.) künftig bei allen ehrenamtlichen Mitarbeitern, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, das „erweiterte Führungszeugnis“ einsehen müssen. Wir haben hierzu am 05.03.2014 eine Vereinbarung mit dem Jugendamt des Kreises Viersen geschlossen, die die Details regelt.
Gruppenleiterschulungen
Eine Gruppe zu leiten macht viel Freunde, ist aber keine einfache Aufgabe. Jugendliche ab 16 Jahren können sich in der Kolpingsfamilie als Gruppenleiter engagieren. Um sie zu unterstützen, bietet der Diözesanverband Gruppenleiterschulungen an, die unsere Leiterinnen und Leiter besuchen. Sie enthalten neben der Beschäftigung mit Kindeswohl-Themen auch Erste-Hilfe-Elemente und die notwendige Methodenkompetenz, um Gruppen erfolgreich leiten und Kindern sinnvolle Freizeitgestaltung bieten zu können.
Kindeswohl-Schulungen
Für Gruppenleiter und Ehrenamtler, deren Gruppenleiterschulung schon länger zurückliegt, haben wir entsprechende Nachschulungen veranlasst.
Haben Sie Fragen rund um den Schutz von Kindern und Jugendlichen?
Sprechen Sie den Vorstand an.