Gemeinnützigkeit und Spenden

Rechtsform

Die Kolpingsfamilie Grefrath ist nach § 1 Abs. 2 unserer Satzung ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.), aber durch klare Satzungsregelungen und Vorstand voll handlungsfähig.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Wir sind nach dem letzten uns vorliegenden Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer  durch das Finanzamt Kempen als gemeinnützig anerkannt, weil wir ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen und zwar im Einzelnen: Förderung der Volks- und Berufsbildung,         Förderung der Jugendhilfe, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Förderung der Religion,       Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Spendenbescheinigungen

Wir können daher abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen („Spendenbescheinigungen“) ausstellen. Dies ist inbesondere bei Sachspenden an die Ferienlager relevant. Bei Fragen zur Gemeinnützigkeit und zu Spendenquittungen sprechen Sie bitte den Kassenwart an.

Sie möchten spenden?

Hierüber freuen wir uns sehr. Für unsere Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere die beiden Ferienlager ist finanziell Unterstützung sehr hilfreich. Auch unser Engagement für die Aktion Indien und den Erhalt des Jugendheims können Sie durch eine Spende weiterbringen. Herzlichen Dank!

Volksbank Kempen
Konto 100 58 900 19, Bankleitzahl 320 614 14
IBAN DE51320614141005890019 , BIC GENODED1KMP

Sparkasse Krefeld
Konto 170 100, Bankleitzahl 320 500 00
IBAN DE91320500000000170100 , BIC SPKRDE33XXX